Du erhälst die Immatrikulationsbescheinigung Deiner deutschen Hochschule erst, wenn Du in Deutschland bist. Keine Sorge – wir sind uns dessen bewusst. Deshalb ist es kein Problem, wenn Du Deine Immatrikulationsbescheinigung erst in Dein Fintiba Konto hochlädst, wenn Du in Deutschland bist und sie erhalten hast.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Kann ich mich an der Universität einschreiben, bevor ich nach Deutschland komme?
- Ich möchte die Meldung über meinen Krankenversicherungsstatus (M10) an eine andere Universität schicken, wie kann ich meine Daten ändern?
- Wie informiere ich meine Universität über meinen Krankenversicherungsstatus?
- Ich benötige eine elektronische Meldung über meinen Krankenversicherungsstatus (M10)
- Wann erhalte ich eine Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule?
- Ich habe noch keine Immatrikulationsbescheinigung - Wann muss ich diese an Fintiba schicken?
- Mit meinem Gehalt benötige ich kein Sperrkonto, kann ich trotzdem über die DAK mit euch versichert sein?
- Woher bekomme ich meine Sozialversicherungsnummer?