Dieser Artikel ist nur für Kunden mit der BARMER im Paket relevant.
In den meisten Fällen ist es nicht mehr erforderlich, eine Immatrikulationsbescheinigung einzureichen. Mit der Einführung des elektronischen Meldeverfahrens (M10) wird dieses Dokument nicht mehr länger benötigt. Es kann jedoch sein, dass die BARMER Dich in einigen Fällen direkt anspricht und nach der Immatrikulationsbescheinigung fragt, falls Deine Universität noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt.