Die Einreise nach Deutschland mit einem Arbeitssuchenden-Visum oder Arbeitsvisum (sofern Du bereits einen Job gefunden hast) hat maßgebliche Auswirkung auf die Art von Versicherung, die Du während Deines Aufenthalts benötigst. In beiden Fällen ist es notwendig für die gesamte Zeitspanne versichert zu sein. Welche Unterschiede sich dadurch ergeben, kannst Du hier nachlesen:
Als Arbeitnehmer*In, brauchst Du möglicherweise kein Sperrkonto, da Du bereits Gehalt beziehst. Du wirst dennoch eine Krankenversicherung während Deines Aufenthalts in Deutschland benötigen. Unsere neue DAK for Professionals Krankenversicherung hilft Dir dabei den Start in Deine Karriere auf dem rechten Fuß zu beginnen!
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