Was ist der Unterschied zwischen "Monatssumme" und "zusätzlicher Grundbetrag"?

In der Regel werden 992,00€ für jeden Monat Deines Aufenthaltes als monatlicher Sperrbetrag benötigt. Dies ist der in den allgemeinen Richtlinien geforderte Pauschalbetrag. Bitte beachte, dass Dir nur Deine örtliche Botschaft, das Konsulat oder die Ausländerbehörde im Einzelfall verbindlich Auskunft über den erforderlichen monatlichen Sperrbetrag geben kann.

Der "zusätzliche Grundbetrag" ist ein zusätzlicher Betrag auf Deinem Sperrkonto, der nur eingegeben werden muss, wenn Deine örtliche Botschaft, Dein Konsulat oder Deine Ausländerbehörde einen speziellen Antrag stellt! Bitte gib keinen "zusätzlichen Grundbetrag" ohne die besondere Aufforderung der Botschaft ein. Wenn Du einen "zusätzlichen Grundbetrag" eingeben musst, handelt es sich lediglich um eine Sicherheit für die oben genannten Instanzen. Bitte beachte, dass dieser Betrag während Deiner Zeit in Deutschland gesperrt bleibt.

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