Rechtlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietkautionsbürgschaft abzuschließen und kann auf eine andere Art der Kaution bestehen. Bei Problemen mit Deinem Vermieter hilft Dir die ias - "Internationale Assekuranz Service GmbH" gerne weiter.
Darüber hinaus stellen wir Dir ein Informationsblatt für Vermieter zur Verfügung, das alle Vorteile für sie auflistet.