Prozessablauf
Du kannst die den Schließungsprozess über Deinen Fintiba Account starten. Du musst Dich hierfür nur einloggen und den Sperrkonto Abschnitt prüfen.
Dort kannst Du den Prozess unter „Konto schließen“ starten und alle benötigten Dokumente hochladen, um diese schnell verifizieren zu lassen. Bitte beachte, dass Dein Smartphone zuerst mit Deinem Fintiba Account über den Abschnitt Profil verbunden sein muss.
⚠ Sobald Du Dein Sperrkonto eröffnet und eine Sperrbestätigung ausgestellt bekommen hast, kann Dein Konto nicht ohne notwendige Unterlagen Deiner verantwortlichen Behörde geschlossen werden. Da sich die zuständige Behörde danach richtet, ob Du bereits in Deutschland bist oder nicht, kannst Du Dir unten Lösungsvorschläge ansehen, unabhängig von Deiner jetzigen Situation.
Anforderungen – Schließung vor Ankunft in Deutschland
Anforderungen – Schließung nach Ankunft in Deutschland
Anforderungen – Schließung vor Ankunft in Deutschland
Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Du letztendlich nicht nach Deutschland kommen kannst (z.B. Du kannst keinen Termin bekommen, Du hast Dich entschieden Deinen Antrag zurückzuziehen etc.). Da wir dem deutschen Staat mit Ausstellung der Sperrbestätigung versichern, dass Dein Geld bei uns gesperrt wurde, wird unabhängig von Deinen Umständen ein Dokument der Behörde benötigt, um Dein Konto schließen zu können.
In folgenden Fällen brauchen wir eine offizielle Bestätigung der Deutschen Botschaft oder Konsulats, welches uns erlaubt Dein Konto zu schließen:
- Du hast Dich noch nicht für ein Visum beworben, aber möchtest Dein Sperrkonto stornieren.
- Du hast Deinen Visumsantrag zurückgezogen.
- Du hast ein Visum erhalten, möchtest aber Deine Reise nach Deutschland nicht antreten.
Bitte beachte: Das benötigte Dokument muss eine direkte Anweisung an uns enthalten, dass wir die Sperre auf Deinem Konto aufheben dürfen. Falls Du Deine Anfrage bei der Botschaft oder dem Konsulat mit einem Formular belegen musst, kannst Du dieses unten herunterladen.
Falls Dein Visumsantrag von der Botschaft oder dem Konsulat abgelehnt wurde, brauchen wir ein Schreiben der bearbeitenden Behörde, welches bestätigt, dass Dein Visumsantrag bearbeitet und abgelehnt wurde (Ablehnungsbescheid).
Anforderungen – Schließung nach Ankunft in Deutschland
Falls Du bereits in Deutschland angekommen bist und aus egal welchen Gründen Deinen Aufenthalt abbrechen möchtest, benötigen wir ein offizielles Dokument der für Deinen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde, welches uns die Auflösung Deines Sperrkontos erlaubt. Dieses Dokument nennt sich „Sperrfreigabe“.
- Falls Du bereits legitimiert bist, sind wir in der Lage Dein Geld auf Dein deutsches Girokonto zu überweisen, je nach dem, ob Du dies wünschst.
Die „Sperrfreigabe“ der Ausländerbehörde ist notwendig, egal aus welchem Grund Du Deinen Aufenthalt in Deutschland frühzeitig abbrechen möchtest. Hierfür ist es zunächst nötig, dass Dein Visum ungültig erklärt wird. Dies kann je nach Ausländerbehörde durch Vorlage eines gültigen Tickets, welches Deine Ausreise bestätigt (Bus, Zug, Flugzeug, etc.), direkt vor Ort erledigt werden.
Wichtig - Falls Du nach Deutschland gekommen bist und bereits Deine Krankenverischerung (DAK oder MAWISTA, abhängig von Deinem Fintiba Plus Paket) aktiviert hast, musst Du Deine Versicherung(en) mit BARMER und/oder MAWISTA separat stornieren.
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💡 Brauchst Du eine Vorlage, um bei der Botschaft/dem Konsulat eine offizielle Bestätigung zu erhalten? – Unten findest Du Anhänge, welche Du ausfüllen und den Grund der Schließung Deines Sperrkontos angeben kannst. Du kannst dann dieses Formular bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat einreichen und formell eine konsularische Bescheinigung anfordern: