Muss ich als Arbeitssuchende*r oder Angestellte*r ebenfalls krankenversichert sein?

In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abgeschlossen zu haben. Diese Anforderung betrifft nicht nur Studierende an Universitäten, Au-pairs oder Sprachstudenten, sondern auch Arbeitnehmer. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Versicherung zwischen Studierenden und Arbeitnehmern variieren kann, selbst wenn Du nicht den Anbieter wechselst.

Um Dir durch das komplizierte System deutscher Krankenversicherungen zu helfen, beinhalten unsere verschiedenen Produkte und Serviceleistungen verschiedene Kombinationen, um einen reibungslosen Aufenthalt in Deutschland zu garantieren.

Bist du Student, Arbeitssuchend oder Au-pair und brauchst sowohl ein Sperrkonto wie eine Krankenversicherung in einem Paket? Dann können wir Dir unser Fintiba Plus Angebot nur wärmstens empfehlen, um einen Service zu erhalten, der Deine individuelle Situation genau abdeckt! Bist Du bereits eingestellt, aber benötigst für Deinen Beruf noch eine Krankenversicherung? Schau Dir unser neues DAK for Professionals Angebot an, welches wir gemeinsam mit unserem Partner DAK-Gesundheit bereitstellen!

Fintiba Solutions - DAK for Professionals

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 1 fanden dies hilfreich