Dieser Artikel ist nur für Kunden relevant, die die DAK Krankenversicherung im Paket haben.
In den meisten Fällen ist es nicht mehr notwendig, eine Immatrikulationsbescheinigung einzureiche. Im Jahre 2022 wurde das elektronische Meldeverfahren (M10 genannt) eingeführt, wodurch das Dokument nicht mehr länger benötigt wird. Jedoch kann es sein, dass die DAK direkt auf Dich zukommt und nach einer Immatrikulationsbescheinigung fragt, falls Du an einer Universität eingeschrieben bist, die noch nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnimmt.